"Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlage..."
Diese Änderung der Strassenverkehrsordnung beschloss der Bundesrat am 21. Dezember 2005 und trat am 1. Mai 2006 in kraft.
Ein Bußgeld von mindestens 20 Euro wird in Zukunft fällig, wer gegen diese neue Verordnung verstösst. 40 Euro müssen gezahlt werden, falls der Verkehr behindert wird. Ein Strafpunkt in Flensburg droht zusätzlich bei einem Unfall mit falscher Bereifung.
Schon vor dieser neuen "Bussgeld-Verordnung" riskierten Autofahrer den Kasko-Versicherungsschutz bei falscher Bereifung. Einige Unfallverursacher wurden sogar von Ihrer Haftpflichtversicherung wegen grober Fahrlässigkeit in Regress genommen.